Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sonstige Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Die Verkäufer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben hält sich der Verkäufer 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich, falls nicht angegeben der jeweils gültigen Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, ab Lager Essen oder bei Direktversand ab Lieferantenlager.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen
und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet hat der Käufer
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für
jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des
Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferung oder Leistungen.
Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Verzug beruht zumindest auf grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
Bei Rückgabe von Lagerartikeln behalten wir uns die Berechnung von
25 % Stornierungskosten vor. Eine Rücknahme von Lagerartikeln erfolgt
nur frei Haus und wird durch eine Gutschrift beglichen. Rücknahmen von
nicht Lagerartikeln, Sonderanfertigung und Verschleißmaterialien aller Art erfolgt
grundsätzlich nicht. Eine Rückgabe setzt das schriftliche
Einverständnis des Verkäufers voraus.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. falls der Versand
ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Verkäufer über.
§ 6 Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikationsmängel-
und Materialmängel sind: die Gewährleistungen beträgt für
alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-
oder Wartungsanleitungen des Verkäufers nicht befolgt, änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen so entfällt
jede Gewährleistung.
Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes,
schriftlich mitteilen, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem
Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass der defekte
Teil bzw. Artikel mit einer genaue Mangelbeschreibung, einer Kopie des
Lieferscheins und der Rechnung mit denen der Artikel geliefert wurde, an
uns zur Mangelbehebung eingeschickt bzw. bei uns angeliefert wird. Die Artikel
müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten
keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißmaterialien
sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von
Artikel, sowie Fremdeingriff und das öffnen von Geräten haben zur
Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die
Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur
oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der
Verkäufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur
dem unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die dem Verkäufer
aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er
auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen
nicht mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für ihn. Erlischt das Miteigentum durch Verbindung, so
wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Verkäufers
an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf
den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum
des Verkäufers unentgeltlich. Ware an dem der Verkäufer (Mit-)
Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer
bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenem Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung kann nur widerruflich werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und dieser unverzüglich
benachrichtigt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug
- ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Mahngebühren
in Höhe von 5,15 Euro/ Mahnung zuzüglich 12,00 % Zinsen pro Jahr und etwaige entstandene
Schäden dem Käufer nach zu berechnen. Ausgewiesene Rabatte und
andere Preisminderungen werden nachberechnet sofern der Kunde vertragswidrig
handelt - insbesondere durch Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen nach der
Fälligkeit und nicht vereinbarter Kürzung der Rechnung.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubten Handlungen sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 9 Anwendbares Recht
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.